Entsorgung



Hauskehricht

Der Hauskehricht ist in Säcke abzufüllen und wöchentlich einmal am vorgesehenen Sammelplatz zu deponieren. Er wird jeweils am Mittwochmorgen durch die Firma Vögtlin-Meyer AG, Brugg, eingesammelt.

Es ist darauf zu achten, dass die Säcke erst am Abfuhrtag abgestellt werden, weil sie sonst von Katzen, Hunden und Wildtieren zerrissen werden. Das verschleppte Material liegt dann herum und trägt nicht zum sauberen Ortsbild bei. Wir danken für das Verständnis.

Kehrichtabfuhr: Jeden Mittwoch ab 06.30 Uhr.




Gebührentarif Hauskehricht

Stück 35 l 60 l/Sperr Container   Stück 35 l 60 l/Sperr Container
                 
1 3,00 5,10 68,00   9 27,00 45,90 612,00
2 6,00 10,20 136,00   10 30,00 51,00 680,00
3 9,00 15,30 204,00   11 33,00 56,10 748,00
4 12,00 20,40 272,00   12 36,00 61,20 816,00
5 15,00 25,50 340,00   13 39,00 66,30 884,00
6 18,00 30,60 408,00   14 42,00 71,40 952,00
7 21,00 35,70 476,00   15 45,00 76,50 1.020,00
8 24,00 40,80 544,00   16 48,00 81,60 1.088,00

110 Liter = 3 x 35-Liter-Marke


Ab 2007 wird jährlich im Frühling eine Haushaltgrundgebühr verrechnet zur Finanzierung der Spezialabfuhren und Sammelstellen. Sie beträgt für einen Einpersonenhaushalt      CHF 30.00 und für einen Mehrpersonenhaushalt CHF 50.00.

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Sperrgut und andere Abfälle

Sperrgut kann der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden, wenn es auf max. 1 m Länge ver-kleinert wird. Zweimal pro Jahr findet auf dem Schulhausplatz eine separate Sperrgutabfuhr statt. Bitte Ankündigung im Mitteilungsblatt beachten.

Bei der Sperrgutanlieferung gelten folgende Regeln:


1. Es dürfen wirklich nur sperrige Güter und Alteisen angeliefert werden.
2. Jede Art von Kehricht, welcher in Säcke abgefüllt und der Verbrennung zugeführt werden kann, wird zurückgewiesen. Dafür steht die wöchentliche Kehrichtabfuhr zur Verfügung. Es kann dabei niemandem erspart werden, dass dieser Kehricht gebührenpflichtig ist und mit einer Gebührenmarke versehen werden muss.
3. Gemäss geltendem Abfallreglement der Gemeinde Unterbözberg kann auch Klein-sperrgut der wöchentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Als Kleinsperrgut versteht man abführbare Sammelbehältnisse (Papiersäcke, Schachteln, etc.) mit einem Gewicht von höchstens 10 kg sowie sperrige Einzelkehrichtstücke, die nötigenfalls zu bündeln sind und die Masse von 100x50x50 cm und ein Gewicht von 25 kg nicht über-schreiten dürfen. Dieses Material muss gut sichtbar mit einer entsprechenden Gebührenmarke (roter Kleber) versehen werden.
4. Grössere Mengen sind mit einer privaten Transportfirma auf eigene Rechnung abführen zu lassen. Wir können nicht ganze Haus- und Estrichräumungen auf Gemeindekosten entsorgen.
5. Es werden keine Pneus angenommen. Diese müssen dem Händler zurückgegeben werden. Er wird sie gegen Gebühr entsorgen. Ferner können keine FCKW-haltigen Isolationen, keine PE-Folien und PE-Rohre sowie keine Sonderabfälle wie Farben angenommen werden.
6. Haushaltgeräte wie Waschmaschinen,Tumbler, Kochherd, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Mixer, Bügeleisen, Kühlschränke etc. und Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes können unentgeltlich angeliefert werden. Auch für Elektronikschrott (Computer, Radio, Fernseher, Elektrokabel, etc.) steht jeweils ein Behälter zur Verfügung
7. Aushub- und Abbruchmaterial, Bauschutt, Erde, Steine, Belag, etc., müssen auf privater Basis durch eine Spezialfirma entsorgt werden.


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Häckseldienst

Jeweils im Frühling und Herbst wird eine Häckselaktion durchgeführt. Bezüglich dem Durchführungstermin wird auf das Mitteilungsblatt verwiesen.

Wir mieten eine Häckselmaschine ein und fahren mit dieser durch die Quartiere. Damit können Äste, Stauden, Gartenabraum und anderes Grünzeug zerkleinert werden. Folgende Punkte sind zu beachten:

1. Das Material ist an der Grundstückgrenze mit guter Zufahrtsmöglichkeit zu deponieren. Die Häckselmannschaft kann das Material nicht im Garten abholen.
2. Pflanzenstorzen (z.B. von Sonnenblumen, Kabis, etc.) müssen entfernt werden, weil der haftende Humus die Maschine verstopft und dann langwierige Reinigungsarbeiten an-fallen. Faule Pflanzenreste können nicht gehäckselt werden.
3. Das Material ist nicht zu zerkleinern. Am besten eignen sich möglichst lange Stücke. Es können Äste bis zu 15 cm Durchmesser zerhackt werden. Das Material muss geordnet aufgeschichtet werden.
4. Die unentgeltliche Häckselzeit beträgt maximal 10 Minuten pro Haushalt. Bei Gross-mengen von mehr als 10 Minuten müssen wir die effektiven Mehraufwendungen des Forstpersonals und der Maschine in Rechnung stellen.
5. Das Häckselgut wird auf Verlangen an Ort und Stelle belassen. Ansonsten wird es im mitfahrenden Wagen abgeführt.


Wir empfehlen Ihnen diese Aktion und hoffen, dass wir dadurch unserer Einwohnerschaft eine Dienstleistung erbringen können und gleichzeitig weniger Material der Verbrennung zuführen müssen.

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Grüngutabfuhr

Seit Frühjahr 2002 führt die Firma Vögtlin-Meyer AG in Unterbözberg das Grüngut ab. Die daraus entstehenden Kosten werden den Teilnehmern direkt verrechnet. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:

Die kompostierbaren Abfälle werden wöchentlich abgeführt und zwar nach dem WIGA-Prinzip.
Dies bedeutet, dass der angenommene Abfall in einem eigenen Container, welcher mit einem Computer-Chip und Identifikationsdaten versehen ist, an die Strasse gestellt werden muss. Bei der Leerung wird das Grüngutmaterial automatisch gewogen. Man bezahlt also neben einer Grundgebühr für die Leerung nur das angelieferte Material.

Die Kosten werden dem Anlieferer halbjährlich in Rechnung gestellt.

Der Container wird nur geleert, wenn er an die Strasse gestellt wird. Jeder bestimmt also die Häufigkeit seiner Leerungen selbst.
Als kompostierbare Abfälle gelten folgende Materialien:
Gras, Rasen, Baum- und Strauchschnitt, Schilf und Riedgras, Laub, Rüstabfälle von Gemüse und Früchten, Kaffee- und Teesatz, Schnitt- und Kunstblumen ohne Draht, Zimmerpflanzen ohne Topf, Kleintiermist, Heu und Stroh, Krautschnitt, chemisch unbehandelte Baumrinde, sauberes Sägemehl und Hobelspäne.
Für die Gemeinde fällt keine Administration an und es besteht eine 100%-Kostendeckung. Das Verursacherprinzip wird mit diesem System voll umgesetzt.
Die Container können von der Firma Vögtlin-Meyer AG gekauft werden. Auch die Chip-Montage wird von dieser Firma besorgt.

Details über die Abfuhr erhalten Sie von der Firma Vögtlin-Meyer AG, Windisch unter

Tel. 056 460 05 05

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Entsorgungsplatz

Beim Regenbecken im Ursprung ist ein Entsorgungsplatz eingerichtet. Hier können folgende Materialien permanent entsorgt werden:

Altglas
Altöl und Speiseöl
Aluminium
Altkleider
Weissblech / Dosen
Nespresso-Kapseln

Das Entsorgen von normalem Hauskehricht und andern Abfällen ist auf dem Entsorgungs-platz verboten. Zudem ist das Benützen der Sammelstellen an Sonn- und Feiertagen sowie nachts von 20.00 h bis 07.00 h verboten.


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Abfallreglement hier herunterladen

Abfallkalender hier herunterladen