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Hauskehricht
Der Hauskehricht ist in Säcke abzufüllen und wöchentlich
einmal am vorgesehenen Sammelplatz zu deponieren. Er wird jeweils am Mittwochmorgen
durch die Firma Vögtlin-Meyer AG, Brugg, eingesammelt.
Es ist darauf zu achten, dass die Säcke erst am Abfuhrtag abgestellt
werden, weil sie sonst von Katzen, Hunden und Wildtieren zerrissen werden.
Das verschleppte Material liegt dann herum und trägt nicht zum sauberen
Ortsbild bei. Wir danken für das Verständnis.
Kehrichtabfuhr: Jeden Mittwoch ab 06.30 Uhr.
Gebührentarif Hauskehricht
| Stück |
35 l |
60 l/Sperr |
Container |
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Stück |
35 l
|
60 l/Sperr |
Container |
| |
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|
|
|
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| 1 |
3,00 |
5,10 |
68,00 |
|
9 |
27,00 |
45,90 |
612,00 |
| 2 |
6,00 |
10,20 |
136,00 |
|
10 |
30,00 |
51,00 |
680,00 |
| 3 |
9,00 |
15,30 |
204,00 |
|
11 |
33,00 |
56,10 |
748,00 |
| 4 |
12,00 |
20,40 |
272,00
|
|
12 |
36,00 |
61,20
|
816,00
|
| 5 |
15,00 |
25,50 |
340,00 |
|
13 |
39,00 |
66,30 |
884,00 |
| 6 |
18,00 |
30,60 |
408,00 |
|
14 |
42,00 |
71,40 |
952,00 |
| 7 |
21,00 |
35,70 |
476,00 |
|
15 |
45,00 |
76,50 |
1.020,00 |
| 8 |
24,00 |
40,80 |
544,00
|
|
16 |
48,00 |
81,60
|
1.088,00
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110 Liter = 3 x 35-Liter-Marke
Ab 2007 wird jährlich im Frühling eine Haushaltgrundgebühr
verrechnet zur Finanzierung der Spezialabfuhren und Sammelstellen. Sie
beträgt für einen Einpersonenhaushalt
CHF 30.00 und für einen
Mehrpersonenhaushalt CHF 50.00.
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Sperrgut und andere Abfälle
Sperrgut kann der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden, wenn es auf max. 1 m
Länge ver-kleinert wird. Zweimal pro Jahr findet auf dem
Schulhausplatz eine separate Sperrgutabfuhr statt. Bitte Ankündigung
im Mitteilungsblatt beachten.
Bei der Sperrgutanlieferung gelten folgende Regeln:
| 1. |
Es dürfen wirklich nur
sperrige Güter und Alteisen angeliefert werden.
|
| 2. |
Jede Art von Kehricht,
welcher in Säcke abgefüllt und der Verbrennung zugeführt
werden kann, wird zurückgewiesen. Dafür steht die
wöchentliche Kehrichtabfuhr zur Verfügung. Es kann
dabei niemandem erspart werden, dass dieser Kehricht gebührenpflichtig
ist und mit einer Gebührenmarke versehen werden muss.
|
| 3. |
Gemäss geltendem
Abfallreglement der Gemeinde Unterbözberg kann auch
Klein-sperrgut der wöchentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben
werden. Als Kleinsperrgut versteht man abführbare Sammelbehältnisse
(Papiersäcke, Schachteln, etc.) mit einem Gewicht von höchstens
10 kg sowie sperrige Einzelkehrichtstücke, die nötigenfalls
zu bündeln sind und die Masse von 100x50x50 cm und ein
Gewicht von 25 kg nicht über-schreiten dürfen. Dieses
Material muss gut sichtbar mit einer entsprechenden Gebührenmarke
(roter Kleber) versehen werden.
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| 4. |
Grössere Mengen sind mit
einer privaten Transportfirma auf eigene Rechnung abführen
zu lassen. Wir können nicht ganze Haus- und Estrichräumungen
auf Gemeindekosten entsorgen.
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| 5. |
Es werden keine Pneus
angenommen. Diese müssen dem Händler zurückgegeben
werden. Er wird sie gegen Gebühr entsorgen.
Ferner können keine FCKW-haltigen Isolationen, keine PE-Folien
und
PE-Rohre sowie keine Sonderabfälle wie Farben angenommen werden.
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| 6. |
Haushaltgeräte wie
Waschmaschinen,Tumbler, Kochherd, Kaffeemaschinen, Staubsauger,
Mixer, Bügeleisen, Kühlschränke etc. und Elektrogeräte des Bau-,
Garten- und Hobbymarktes können unentgeltlich angeliefert
werden. Auch für Elektronikschrott (Computer, Radio, Fernseher,
Elektrokabel, etc.) steht jeweils ein Behälter zur Verfügung
|
| 7. |
Aushub- und Abbruchmaterial,
Bauschutt, Erde, Steine, Belag, etc., müssen auf privater
Basis durch eine Spezialfirma entsorgt werden. |
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Häckseldienst
Jeweils im Frühling und Herbst wird eine Häckselaktion durchgeführt.
Bezüglich dem Durchführungstermin wird auf das Mitteilungsblatt
verwiesen.
Wir mieten eine Häckselmaschine ein und fahren mit dieser durch die
Quartiere. Damit können Äste, Stauden, Gartenabraum und anderes
Grünzeug zerkleinert werden. Folgende Punkte sind zu beachten:
| 1. |
Das Material ist an der
Grundstückgrenze mit guter Zufahrtsmöglichkeit zu
deponieren. Die Häckselmannschaft kann das Material nicht
im Garten abholen.
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| 2. |
Pflanzenstorzen (z.B. von
Sonnenblumen, Kabis, etc.) müssen entfernt werden, weil der
haftende Humus die Maschine verstopft und dann langwierige
Reinigungsarbeiten an-fallen. Faule Pflanzenreste können
nicht gehäckselt werden.
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| 3. |
Das Material ist nicht zu
zerkleinern. Am besten eignen sich möglichst lange Stücke.
Es können Äste bis zu 15 cm Durchmesser zerhackt
werden.
Das Material muss geordnet aufgeschichtet werden.
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| 4. |
Die unentgeltliche Häckselzeit
beträgt maximal 10 Minuten pro Haushalt. Bei Gross-mengen
von mehr als 10 Minuten müssen wir die effektiven
Mehraufwendungen des Forstpersonals und der Maschine in Rechnung
stellen.
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| 5. |
Das Häckselgut wird auf
Verlangen an Ort und Stelle belassen. Ansonsten wird es im
mitfahrenden Wagen abgeführt. |
Wir empfehlen Ihnen diese Aktion und hoffen, dass wir dadurch unserer Einwohnerschaft
eine Dienstleistung erbringen können und gleichzeitig weniger Material
der Verbrennung zuführen müssen.
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Grüngutabfuhr
Seit Frühjahr
2002 führt die Firma Vögtlin-Meyer AG in Unterbözberg das
Grüngut ab. Die daraus entstehenden Kosten werden den Teilnehmern
direkt verrechnet. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
| • |
Die
kompostierbaren Abfälle werden wöchentlich abgeführt und
zwar nach dem WIGA-Prinzip. |
| • |
Dies
bedeutet, dass der angenommene Abfall in einem eigenen Container, welcher
mit einem Computer-Chip und Identifikationsdaten versehen ist, an die
Strasse gestellt werden muss. Bei der Leerung wird das Grüngutmaterial
automatisch gewogen. Man bezahlt also neben einer Grundgebühr für
die Leerung nur das angelieferte Material. |
| • |
Die Kosten werden dem
Anlieferer halbjährlich in Rechnung gestellt.
|
| • |
Der
Container wird nur geleert, wenn er an die Strasse gestellt wird. Jeder
bestimmt also die Häufigkeit seiner Leerungen selbst. |
| • |
Als
kompostierbare Abfälle gelten folgende Materialien:
Gras, Rasen, Baum- und Strauchschnitt, Schilf und Riedgras, Laub, Rüstabfälle
von Gemüse und Früchten, Kaffee- und Teesatz, Schnitt- und
Kunstblumen ohne Draht, Zimmerpflanzen ohne Topf, Kleintiermist, Heu
und Stroh, Krautschnitt, chemisch unbehandelte Baumrinde, sauberes Sägemehl
und Hobelspäne. |
| • |
Für
die Gemeinde fällt keine Administration an und es besteht eine 100%-Kostendeckung.
Das Verursacherprinzip wird mit diesem System voll umgesetzt. |
| • |
Die
Container können von der Firma Vögtlin-Meyer AG gekauft werden.
Auch die Chip-Montage wird von dieser Firma besorgt. |
Details über die Abfuhr
erhalten Sie von der Firma Vögtlin-Meyer
AG, Windisch unter
Tel. 056 460 05 05
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Entsorgungsplatz
Beim Regenbecken im Ursprung ist ein Entsorgungsplatz eingerichtet. Hier
können folgende Materialien permanent entsorgt werden:
| • |
Altglas |
| • |
Altöl und Speiseöl
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| • |
Aluminium
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| • |
Altkleider
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| • |
Weissblech / Dosen |
| • |
Nespresso-Kapseln |
Das Entsorgen von normalem Hauskehricht und andern Abfällen
ist auf dem Entsorgungs-platz verboten. Zudem ist das Benützen
der Sammelstellen an Sonn- und Feiertagen sowie nachts von 20.00 h
bis 07.00 h verboten.
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Abfallreglement hier herunterladen
Abfallkalender
hier herunterladen
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