Bauwesen

 

Eine Baubewilligung ist für alle Bauten, ihre wesentlichen Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen sowie für die Beseitigungen von Gebäuden erforderlich. Bauten im Sinne des Baugesetzes sind:

· Gebäude und andere mit dem Boden fest verbundene Objekte
· Hütten, Buden, Baracken und dergleichen
· Tiefbauten
· Wohnwagen, länger als zwei Monate abgestellt
· Kies- und andere Gruben
· Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe
· Ablagerungen und Deponien
· Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung


Baugesuchsformulare, die Bau- und Nutzungsordnung sowie der Zonenplan sind auf der Gemeindekanzlei erhältlich.
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Baukommission

Märki-Frei Hans 056 441 19 62
Belloli Thomas 056 442 19 53
Burchia Otmar 056 441 73 16


Die Baukommission wirkt nur beratend. Entscheide werden vom Gemeinderat gefällt.
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Bau- und Nutzungsordnung hier herunterladen

Nutzungsplan Baugebiet hier herunterladen