|
Eine
Baubewilligung ist für alle Bauten, ihre wesentlichen
Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen sowie für
die Beseitigungen von Gebäuden erforderlich. Bauten im Sinne
des Baugesetzes sind:
| · |
Gebäude und andere mit
dem Boden fest verbundene Objekte |
| · |
Hütten, Buden, Baracken
und dergleichen |
| · |
Tiefbauten |
| · |
Wohnwagen, länger als
zwei Monate abgestellt |
| · |
Kies- und andere Gruben |
| · |
Terrainveränderungen von
mehr als 80 cm Höhe |
| · |
Ablagerungen und Deponien |
| · |
Anlagen mit erheblichen
Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung |
Baugesuchsformulare, die Bau- und
Nutzungsordnung sowie der Zonenplan sind auf der Gemeindekanzlei erhältlich.
_________________________________________________________________________________________
Baukommission
| Märki-Frei Hans |
056 441 19 62 |
| Belloli Thomas |
056 442 19 53 |
| Burchia Otmar |
056 441 73 16 |
Die Baukommission wirkt nur beratend. Entscheide werden vom
Gemeinderat gefällt.
_____________________________________________________________________
Bau- und Nutzungsordnung
hier herunterladen
Nutzungsplan Baugebiet hier
herunterladen
|
|